Stadtgemeinde Altheim
Startseite > BÜRGERSERVICE > Formulare & Förderungen > Förderungen
1./ Der Anschluss an das Fernwärmenetz der Geothermie wird mit 25 % der gewährten
Landesförderung bezuschusst. Die Förderung ist mit € 150,-- begrenzt.
2./ In jenen Bereichen des Gemeindegebietes, wo technisch der Anschluss an die
Geothermie nicht möglich ist, werden alternative Energiegewinnungsanlagen wie folgt
gefördert:
a) bei Wasseraufbereitungsanlagen bzw. Übergangsheizungen mit einer Wärmepumpe,
Solar-Wärmepumpe oder Solaranlage und Beheizungsanlagen mit einer Erdwärme oder
Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder mit einer Luft-Wärmepumpe beträgt die Förderung: 25
% der gewährten Landesförderung. Die Förderung ist mit € 150,-- begrenzt.
b) bei Hackfeuerungsanlagen und Anlagen zur Verfeuerung von Holzpellets (soweit diese
von der Grundkonzeption einer Hackgutfeuerungsanlage entsprechen), Biomasse-
Heizanlagen, Stückgutanlagen, Biogasanlagen, Kleinwasserkraftanlagen, kleinräumige
Biomasse-Fernwärmeerzeugungs-, leitungs- und verteilanlagen, Anlagen zur Erzeugung von
Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, welche überwiegend der Selbstversorgung
von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dienen beträgt die Förderung: 25 % der
gewährten Landesförderung. Die Förderung ist mit € 150,-- begrenzt.
Es ist eine Bestätigung der Geothermie Altheim vorzulegen, dass ein Anschluss an die
Fernwärme zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist.
3./ Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen werden mit 25 % der gewährten
Landes- oder Bundesförderung bezuschusst. Die Förderung ist mit € 150,00 begrenzt.
Ansuchen: Förderung Alternativenergie